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Rechtsprechung
   OLG München, 19.06.1985 - 11 W 1333/85   

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https://dejure.org/1985,5994
OLG München, 19.06.1985 - 11 W 1333/85 (https://dejure.org/1985,5994)
OLG München, Entscheidung vom 19.06.1985 - 11 W 1333/85 (https://dejure.org/1985,5994)
OLG München, Entscheidung vom 19. Juni 1985 - 11 W 1333/85 (https://dejure.org/1985,5994)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • mansui.eu PDF

    BRAGO § 6
    Erbrecht; Kosten und Gebühren; Unwirksamkeit eines notariellen Vertrages; Erbengemeinschaft; mehrere Auftraggeber iSd § 6 BRAGO; Festsetzung der gesetzlichen Vergütung.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAGO § 6 Abs. 1 S. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Auftraggeber; Mehrere Auftraggeber; Erblasser; Rechtsstreit

Papierfundstellen

  • MDR 1985, 856
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Koblenz, 28.10.1983 - 14 W 548/83
    Auszug aus OLG München, 19.06.1985 - 11 W 1333/85
    Dabei ist entscheidend die formale Parteistellung (vgl. Senat JurBüro 1981, 542 in einer die Anwaltssozietät betreffenden Entscheidung; OLG Koblenz JurBüro 1984, 703).

    Mag Inhalt des Normzwecks des § 6 BRAGO auch der gewesen sein, dem Rechtsanwalt eine zusätzliche Vergütung für die mit der Vertretung mehrerer Auftraggeber verbundenen Mehrarbeit zu verschaffen, so ist doch bei der Anwendung dieser Vorschrift nicht zu prüfen, ob eine Mehrarbeit tatsächlich vorgelegen hat (vgl. OLG Koblenz JurBüro 1984, 703; Hartmann, Kostengesetze 21. Aufl. § 6 BRAGO Anm. 2), und zwar weder im Einzelfalle, noch dahin, ob typischerweise die Vertretung bestimmter Parteiengruppen für den Rechtsanwalt keine Mehrarbeit mit sich bringt (vgl. Senatsbeschluß MDR 1985, 857).

  • OLG Köln, 07.07.1978 - 17 W 200/78
    Auszug aus OLG München, 19.06.1985 - 11 W 1333/85
    Will beispielsweise von den Erben lediglich jeder die Höhe des eigenen Erbanteils festgestellt wissen, so handelt es sich um verschiedene Gegenstände, so daß die Erhöhungsgebühr nicht anfällt (vgl. OLG Köln MDR 1979, 65).
  • OLG Hamm, 28.06.1993 - 23 W 243/93

    Mehrvertretungszuschlag bei Fortsetzung eines Rechtsstreits anstelle des

    Er hat nunmehr anstelle eines Auftraggebers die Interessen einer Personenmehrheit wahrzunehmen (so OLG München, JurBüro 1985, 1651; OLG Stuttgart, Justiz 1971, 183).

    Dieser vom Gesetzgeber verfolgte Zweck würde verfehlt, würde im Kostenfestsetzungsverfahren jeweils die Prüfung stattfinden müssen, ob dem Rechtsanwalt im Einzelfall durch die Vertretung mehrerer Auftraggeber eine Mehrarbeit erwachsen ist oder erwachsen konnte (vgl. Hartmann, Kostengesetze, 24. Aufl., BRAGO , § 6 , Anm. 2; OLG München, JurBüro 1985, 1651; FG Saarland, JurBüro 1990, 602 ).

  • OLG Saarbrücken, 18.07.1990 - 5 W 129/90

    Erhöhung der Prozeßgebühr wegen weiteren Auftraggebern

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  • OLG München, 28.05.1990 - 11 W 1105/90

    Abschluß der Instanz; Feststellung mehrerer Erben; Nachlaßpfleger; Unbekannte

    Der von den Bekl. zitierte Beschluß des OLG Köln (AnwBl 1988, 251 [hier: IV (477) 228 b-c]) betrifft nicht den vorliegenden Fall einer Nachlaßpflegschaft für unbekannte Erben, sondern die hier nicht entscheidungserhebliche und übrigens auch vom Senat bejahte Ä Frage, ob bei einer (festgestellten) ungeteilten Erbengemeinschaft überhaupt von »mehreren Auftraggebern« i. S. von § 6 BRAGO gesprochen werden kann (vgl. Senat, MDR 1985, 856 [hier: IV (477) 2 16 a]).
  • OLG Bamberg, 08.02.1991 - 6 W 26/90

    Erstattungsfähigkeit einer Erhöhungsgebühr im Kostenfestsetzungsverfahren

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  • OLG Stuttgart, 05.09.1990 - 8 W 419/90

    Erhöhung der Prozessgebühr bei Vertretung mehrerer Erben; Erhöhung der

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  • OLG Hamburg, 10.03.1989 - 8 W 63/89

    Ansehen von Miterben einer Erbengemeinschaft als mehrere Auftraggeber auf

    Der Senat verkennt dabei nicht, daß die Frage, ob Miterben einer Erbengemeinschaft auch dann, wenn sie lediglich einen durch den Tod des Erblassers unterbrochenen Rechtsstreit aufnehmen, als mehrere Auftraggeber im Sinne des § 6 Abs. 1 Satz 1 BRAGO anzusehen sind, in der höchstrichterlichen Rechtsprechung sowie im Schrifttum lebhaft umstritten ist (bejahend: OLG Köln, JurBüro 1986, Sp. 1663 ff; OLG München, MDR 1985, S. 856 f. [OLG München 19.06.1985 - 11 W 1333/85] ; Gerold/Schmidt, BRAGO, 9. Aufl., § 6 Rn. 9 und 16; zweifelnd: LAG Hamm, JurBüro 1984, Sp. 389 ff; Riedel/Sußbauer, BRAGO, 6. Aufl., § 6 Rn. 14; verneinend: OLG Nürnberg. MDR 1962, S. 226 f.; OLG Bamberg, JurBüro 1978, Sp. 1179 f.; Schleswig-Holsteinisches OLG, JurBüro 1979, Sp. 524 f.; OLG Frankfurt, JurBüro 1981, Sp. 1008; ferner OLG Frankfurt, JurBüro 1982, Sp. 1346 f.; OLG Düsseldorf, JurBüro 1982, Sp. 858 f.; Mümmler, Aus der Kostenpraxis des Rechtsanwalts - für die Praxis, JurBüro 1982, Sp. 190 ff; Göttlich-Mümmler, BRAGO, 16. Aufl., Stichwort: mehrere Auftraggeber 2.2 S. 975).
  • OLG Bremen, 01.07.1992 - 2 W 46/92

    Beschwerde gegen Kostenfestsetzungsbeschluss des Rechtspflegers; Beschwerde gegen

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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 13.05.1985 - 4 W 199/85   

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OLG Koblenz, 13.05.1985 - 4 W 199/85 (https://dejure.org/1985,5477)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 13.05.1985 - 4 W 199/85 (https://dejure.org/1985,5477)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 13. Mai 1985 - 4 W 199/85 (https://dejure.org/1985,5477)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1985, 856
 
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Wird zitiert von ...

  • VG Gießen, 03.12.2018 - 4 K 5860/17

    Drittschutz bei der Gewährung von Amtshilfe

    Dies gilt auch, wenn der von der Durchsuchung Betroffene an dem familiengerichtlichen Verfahren nicht beteiligt war und er die Durchsuchung der Wohnung nur deshalb aufgrund des familiengerichtlichen Beschlusses gemäß § 91 Abs. 3 Satz 1 FamFG zu dulden hatte, da die nach dem Beschluss Verpflichtete gemeinsam mit ihm in einer Wohnung lebte (vgl. Kindl , in: Saenger, ZPO [Stand: 7. Aufl. 2018], § 758a, Rn. 12; OLG Hamm, Beschluss vom 19.06.2001 - 28 W 1/01 -, juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 13.05.1985 - 4 W 199/85 -, MDR 1985, 856).
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